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ABD

Die Abkürzung ABD steht für den Begriff "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen" und gilt für alle beruflichen Mitarbeiter des sogenannten verfaßten kirchlichen Bereichs in Bayern. Das umfaßt die Ordinariate, die Kirchenstiftungen der Pfarreien, einen Großteil der Schulen in kirchlicher Trägerschaft und im Normalfall auch die Mitarbeiter der kirchlichen Verbände. Das ABD regelt das gesamte Arbeitsvertragsrecht dieser Mitarbeiter der römisch-katholischen Kirchen in Bayern und ist an den BAT (Bundesangestelltentarif) angelehnt.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.