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Bestimmt wird der ADI-Wert über Fütterungsvesuche an Ratten und Mäusen. Diesen wird die zu untersuchende Substanz in unterschiedlich hohen Dosierungen angeboten. Auf diesem Weg läßt sich eine Dosierung fnden, bei der keine erkennbare Schädgung auftritt (No Effect Level (NEL)). Dividiert durch einen Sicherheitsfaktor von 100 ergibt sich der ADI-Wert.
Der Sicherheitsfaktor ist nicht immer gleich. Er soll die Übertragbarkeit des Experiments auf den Menschen berücksichtigen und kann je nach Substanz herrauf- oder herrabgesetzt werden. Stoffe, die keine Giftigkeit oder sonstige Schädlichkeit haben, erhalten einen unbegrenzten ADI-Wert (ADI not limited), gelegentlich wird auch ein vorläufger ADI-Wert vergeben.
Über die Festsetzung des ADI-Wertes entscheiden Internationale Expertengremien:
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