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Bürgerentscheid

Allgemeines

In den
Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Volksentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von "unten", also durch Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften wahlberechtigter, eingeleitet werden (s. Bürgerbegehren) oder von "oben" (Ratsbegehren), durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit (meist 2/3).

In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt (Zustimmungsquorum, s. Quorum). Dies stellt vor allem in größeren Städten ein Problem dar.

Praxis

Zu beobachten ist, dass die Bürgermeister und Parlamentsmehrheiten oftmals dazu neigen, die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bürgerentscheids zu vermindern, indem der Termin des Bürgerentscheids in die Sommerferien gelegt wird, die Anzahl der Wahllokale gegenüber Wahlen verringert wird (vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen), die Möglichkeit der Briefwahl verweigert wird usw. In einigen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen wurden die Zustimmungsquoren daher bereits für größere Städte gesenkt.

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