in der Gegenwart eine offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher Interessen eines Staates und der Interessen seiner Bürger betraute Person. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem (General-)Konsul als Angehörigem des regulären diplomatischen Dienstes und einem Honorarkonsul, der die Tätigkeit als Ehrenamt ausübt. Er ist nicht notwendigerweise ein Bürger des Landes, das er vertritt.
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