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Bei dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob ein Autofahrer, dem der Führerschein entzogen wurde (z.B. wegen zu vieler Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg), fahrtüchtig ist oder aufgrund gewisser psychologischer Veranlagungen wie beispielsweise dem Hang zur Drogensucht für das Führen eines Fahrzeugs grundsätzlich nicht geeignet ist.
Im Durchschnitt bestehen 60 Prozent der Antretenden Personen die Untersuchung nicht.
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