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Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken.
In Deutschland gibt es rund 1.000 öffentliche Musikschulen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft, die von rund 900.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besucht werden. Sie sind im Verband deutscher Musikschulen e.V zusammengeschlossen, der seinerseits Mitglied im Deutscher Musikrat e.V ist. An den öffentlichen Musikschulen werden in der Regel Musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht, Chor, Orchester, Big-Band und Musikalische Erwachsenenbildung angeboten. Konzerte, Vorträge, Musikschultage und die Teilnahme der Musikschüler an Musikwettbewerben machen die Musikschulen zu Kulturträgern in den Kommunen und Landkreisen.
Im Gegensatz zum staatlichen Schulwesen gibt es für das Musikschulwesen jedoch keine länder- oder bundeseinheitlich verpflichtenden Qualitätsstandards, so dass es sowohl hinsichtlich der Angebotspalette, als auch bezüglich der Arbeitsbedingungen, Qualifikation und Vergütung der Musikschullehrer grosse Unterschiede gibt.
Darüber hinaus gibt es oft auf einen Teilbereich der Musikbildung beschränkte private Einrichtungen, beispielsweise angegeliedert an Musikfachgeschäfte oder Instrumentenhersteller, die ebenfalls die Bezeichnung "Musikschule" verwenden (beispielsweise das Franchise-System "Musikschule Fröhlich" oder die "Yamaha-Musikschulen").
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