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Mutter


Skulptur Mutter mit Kind

Mutter einer Person ist der soziologische, rechtliche oder genetische weibliche Elternteil dieser Person.

Die deutsche Rechtsprechung versteht unter dem Begriff Mutter in erster Linie die leibliche Mutter: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. (§ 1591 BGB) (Leihmutter).

Siehe auch: Vater, Eltern, Großmutter, Verwandtschaftsbeziehung, Stiefmutter, Familie (Soziologie), Amme


Weitere Begriffsbedeutungen:


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.