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Mutter einer Person ist der soziologische, rechtliche oder genetische weibliche Elternteil dieser Person.
Die deutsche Rechtsprechung versteht unter dem Begriff Mutter in erster Linie die leibliche Mutter: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. (§ 1591 BGB) (Leihmutter).
Siehe auch: Vater, Eltern, Großmutter, Verwandtschaftsbeziehung, Stiefmutter, Familie (Soziologie), Amme
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