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Neben den natürlichen Personen (also Menschen) sind dies auch juristische Personen, die in verschiedenen Rechtsformen, wie z.B. eingetragener Verein, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Körperschaft des öffentlichen Rechts u.a., existieren und Rechtsfähigkeit erst mit gesetzlicher Anerkennung erlangen.
Rechtshinweis
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