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Die Aufgaben der Kreise waren die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts, die Aufsicht über das Münzwesen sowie vor allem die Aufstellung und den Unterhalt des Reichsheeres.
An der Spitze jedes Reichskreises stand der Kreishauptmann (später Kreisoberst), die Versammlung der Fürsten im Kreistag wurde vom Kreisausschreibenden Fürsten einberufen.
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