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Im Luftraum D sind dies:
Flugsicht 8 km (unter FL100100 genügen 5 km), 1500 Meter horizontaler und 300 Meter vertikaler Wolkenabstand.
In Luftraum G, dem Luftraum direkt über dem Boden, reichen hingegen 1,5 km Flugsicht (für Drehflügler reichen nur 800m), Bodensicht und ein Flug frei (also außerhalb) von Wolken.
Bei Nacht: VFR-Flüge außerdem nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.)
In einer Kontrollzone: nur wenn am Flugplatz die Wolkenuntergrenze mindestens 450 m über Grund liegt und die Bodensicht mindestens 5 km beträgt. Bei Bodensicht >1,5 km oder Wolkenuntergrenze>150m ist aber eine Freigabe für einen Sonder-VFR-Flug möglich.
Sichtflug darf zwar in jedem Luftraum durchgeführt werden, allerdings ist für die Benutzung des Luftraums Charly eine spezielle Ausbildung, die CVFR-Berechtigung (controlled) notwendig. Mit dieser Berechtigung und einer kleinen, praktischen Zusatzausbildung darf dann auch Nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NVFR, night), wobei für Nachtflüge stets ein Flugplan aufgegeben werden muß.
Siehe auch: Flugsicherung, Sichtnavigation, IFR
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