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Statut

Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive bezeichnen. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung.

siehe: Statutarstadt

In der Terminologie des Internationalen Privatrechts ist ein Statut die Rechtsordnung, die nach den Normen des jeweils anzuwendenden Kollisionsrechts anzuwendenden ist (z.B. Personalstatut, Vertragsstatut, Formstatut).
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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