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Neben Begriffsbestimmungen enthält die StVO Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer (so weit sachlich möglich) gelten, wie vor allem die allgemeinen Fahrregeln (Fahrstreifenwechsel, Überholen, Vorrang, Fahrgeschwindigkeit, Gebot des Rechtsfahrens,...), die Bedeutung der Lichtzeichen der Verkehrsampeln und der Verkehrszeichen. Außerdem gibt es Bestimmungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer (Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer,...), Strafbestimmungen und Vorschriften, die sich an die Behörde wenden (z.B. wie Straßenverkehrszeichen aufzustellen sind).
Siehe auch: Straßenverkehrsordnung (Deutschland)
Weblinks:
www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#§%2089 Straßenverkehrsordnung 1960
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